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Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportFrankreich07.05.2012 Frankreich 2012 Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6% Amnesty ReportFrankreich11.05.2011 Frankreich 2011 Die Vorwürfe wegen polizeilicher Misshandlungen rissen auch 2010 nicht ab, während die Ermittlungen in diesen Fällen nur schleppende Fortschritte machten. Ein Gesetzentwurf über Migration und Asyl war unvereinbar mit dem Recht, Asyl zu beantragen. Der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) stellte fest, dass die Bestimmungen über Haft vor der Anklageerhebung für gewöhnliche Straftaten verfassungswidrig waren. Roma und Fahrende waren stigmatisiert und wurden zu Opfern von Zwangsräumungen und Vertreibungen. Amnesty ReportPapua-Neuguinea10.05.2011 Papua-Neuguinea 2011 Gewalt gegen Frauen und Tötungen wegen angeblicher Hexerei blieben 2010 weit verbreitet. Die Regierung ließ durchgreifende Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken vermissen. Folter und Misshandlungen an Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen waren ebenfalls an der Tagesordnung. Polizisten schlugen Häftlinge oft mit Gewehrkolben und Buschmessern; außerdem vergewaltigten sie inhaftierte Frauen oder missbrauchten sie sexuell. Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück. Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportFrankreich07.05.2012 Frankreich 2012 Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6%
Amnesty ReportFrankreich11.05.2011 Frankreich 2011 Die Vorwürfe wegen polizeilicher Misshandlungen rissen auch 2010 nicht ab, während die Ermittlungen in diesen Fällen nur schleppende Fortschritte machten. Ein Gesetzentwurf über Migration und Asyl war unvereinbar mit dem Recht, Asyl zu beantragen. Der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) stellte fest, dass die Bestimmungen über Haft vor der Anklageerhebung für gewöhnliche Straftaten verfassungswidrig waren. Roma und Fahrende waren stigmatisiert und wurden zu Opfern von Zwangsräumungen und Vertreibungen.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea10.05.2011 Papua-Neuguinea 2011 Gewalt gegen Frauen und Tötungen wegen angeblicher Hexerei blieben 2010 weit verbreitet. Die Regierung ließ durchgreifende Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Praktiken vermissen. Folter und Misshandlungen an Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen waren ebenfalls an der Tagesordnung. Polizisten schlugen Häftlinge oft mit Gewehrkolben und Buschmessern; außerdem vergewaltigten sie inhaftierte Frauen oder missbrauchten sie sexuell.
Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.