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Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand. Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet. Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an. Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren. 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Amnesty ReportPakistan23.05.2018 Pakistan 2017/18 Die Meinungsfreiheit geriet 2017 noch stärker unter Druck. Das Gesetz zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2016 wurde genutzt, um Menschenrechtsverteidiger willkürlich zu inhaftieren.
Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand.
Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet.
Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an.
Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
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Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren.