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Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.