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Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportÄgypten26.05.2016 Ägypten 2016 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2015 noch weiter. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit willkürlich ein und setzte ein drakonisches neues Antiterrorgesetz in Kraft. Regierungskritiker, führende Vertreter der Opposition und politische Aktivisten wurden festgenommen und inhaftiert, einige von ihnen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende, Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten vor. Menschenrechtsverletzungen wurden so gut wie nie geahndet, es herrschte ein besorgniserregendes Klima der Straflosigkeit. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben.
Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportÄgypten26.05.2016 Ägypten 2016 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2015 noch weiter. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit willkürlich ein und setzte ein drakonisches neues Antiterrorgesetz in Kraft. Regierungskritiker, führende Vertreter der Opposition und politische Aktivisten wurden festgenommen und inhaftiert, einige von ihnen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende, Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten vor. Menschenrechtsverletzungen wurden so gut wie nie geahndet, es herrschte ein besorgniserregendes Klima der Straflosigkeit.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.