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Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportSurinam27.05.2013 Suriname 2013 Eine Änderung des Amnestiegesetzes verhinderte den Gerichtsprozess gegen Präsident Desiré Delano "Dési" Bouterse und 24 weitere Personen. Sie wurden beschuldigt, die Verantwortung für die außergerichtlichen Hinrichtungen von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 zu tragen. Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08. Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen. Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen. Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen. Amnesty ReportSurinam12.05.2009 Suriname 2009 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde fortgeführt. Die Situation der Landrechte des Saramaka-Volks ist weiter ungelöst. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportSurinam27.05.2013 Suriname 2013 Eine Änderung des Amnestiegesetzes verhinderte den Gerichtsprozess gegen Präsident Desiré Delano "Dési" Bouterse und 24 weitere Personen. Sie wurden beschuldigt, die Verantwortung für die außergerichtlichen Hinrichtungen von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 zu tragen.
Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.
Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.
Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen.
Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen.
Amnesty ReportSurinam12.05.2009 Suriname 2009 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde fortgeführt. Die Situation der Landrechte des Saramaka-Volks ist weiter ungelöst.