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Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor. Amnesty ReportLiberia27.05.2013 Liberia 2013 Das Justizwesen war nach wie vor ineffizient. Der Zugang zu Hafteinrichtungen wurde erschwert. Heterosexuelle und lesbische Frauen, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle sahen sich nach wie vor mit Diskriminierungen konfrontiert. 41 Personen wurden ohne ordnungsgemäße Verfahren an Côte d'Ivoire ausgeliefert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen.
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Amnesty ReportLiberia27.05.2013 Liberia 2013 Das Justizwesen war nach wie vor ineffizient. Der Zugang zu Hafteinrichtungen wurde erschwert. Heterosexuelle und lesbische Frauen, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle sahen sich nach wie vor mit Diskriminierungen konfrontiert. 41 Personen wurden ohne ordnungsgemäße Verfahren an Côte d'Ivoire ausgeliefert.