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Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportMalediven07.06.2016 Malediven 2016 Die Überschreitung gerichtlicher Kompetenzen führte zu Einschränkungen der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven, die von der Regierung nicht verhindert wurden. Es gab schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz. Führende Oppositionspolitiker wurden nach äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportMalediven07.05.2015 Malediven 2015 Durch Vorbereitungen zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen wurde das Leben von mindestens 20 zum Tode verurteilten Personen gefährdet. Die Prügelstrafe fand auch weiterhin Anwendung und wurde mehrheitlich gegen Frauen verhängt. Polizei- und Armeeangehörige, die für unnötige oder exzessive Gewaltanwendung verantwortlich waren, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportRussland28.05.2013 Russland 2013 Die Staatsorgane reagierten mit repressiven Maßnahmen auf die Zunahme der gewaltfreien politischen Proteste im Land. Neue Gesetze schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt, gleichzeitig wurden gewaltsame Angriffe auf sie nicht gründlich untersucht. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportMalediven07.06.2016 Malediven 2016 Die Überschreitung gerichtlicher Kompetenzen führte zu Einschränkungen der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven, die von der Regierung nicht verhindert wurden. Es gab schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz. Führende Oppositionspolitiker wurden nach äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportMalediven07.05.2015 Malediven 2015 Durch Vorbereitungen zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen wurde das Leben von mindestens 20 zum Tode verurteilten Personen gefährdet. Die Prügelstrafe fand auch weiterhin Anwendung und wurde mehrheitlich gegen Frauen verhängt. Polizei- und Armeeangehörige, die für unnötige oder exzessive Gewaltanwendung verantwortlich waren, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportRussland28.05.2013 Russland 2013 Die Staatsorgane reagierten mit repressiven Maßnahmen auf die Zunahme der gewaltfreien politischen Proteste im Land. Neue Gesetze schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt, gleichzeitig wurden gewaltsame Angriffe auf sie nicht gründlich untersucht. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.