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Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer. Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende. Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten. Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge. Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein. Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalaysia23.05.2018 Malaysia 2017/18 Bürgerliche und politische Rechte wurden 2017 noch stärker eingeschränkt, so dass kaum noch Raum für zivilgesellschaftliches Engagement blieb.
Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer.
Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende.
Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten.
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.
Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich.
Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein.
Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten.