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Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Amnesty ReportMalaysia19.05.2010 Malaysia 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. So wurden Internetblogger strafrechtlich verfolgt und friedliche Demonstranten häufig festgenommen. Mindestens zwei Menschen starben im Polizeigewahrsam. Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und Asylsuchende waren Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen in Internierungslagern ausgesetzt. Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft. Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt. Amnesty ReportMalaysia18.05.2009 Malaysia 2009 Die Regierung unterdrückte abweichende Meinungen und schränkte die Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit ein. Internet-Blogger wurden auf der Grundlage des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) festgenommen. Das Presse- und Publikationsgesetz (Printing Press and Publications Act - PPPA) wurde dazu benutzt, den Inhalt von Zeitungen zu kontrollieren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Amnesty ReportMalaysia19.05.2010 Malaysia 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. So wurden Internetblogger strafrechtlich verfolgt und friedliche Demonstranten häufig festgenommen. Mindestens zwei Menschen starben im Polizeigewahrsam. Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und Asylsuchende waren Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen in Internierungslagern ausgesetzt.
Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft.
Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt.
Amnesty ReportMalaysia18.05.2009 Malaysia 2009 Die Regierung unterdrückte abweichende Meinungen und schränkte die Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit ein. Internet-Blogger wurden auf der Grundlage des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) festgenommen. Das Presse- und Publikationsgesetz (Printing Press and Publications Act - PPPA) wurde dazu benutzt, den Inhalt von Zeitungen zu kontrollieren.