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Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportMalaysia27.05.2013 Malaysia 2013 Gesetze aus der Kolonialzeit, die willkürliche Inhaftierungen erlaubten und die Meinungsfreiheit einschränkten, wurden durch neue gesetzliche Regelungen ersetzt. Diese entsprachen allerdings nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt und Massenfestnahmen gegen friedliche Demonstrierende vor, die Wahlreformen forderten. Mindestens 14 Personen blieben auf der Grundlage des Gesetzes zur Inneren Sicherheit ohne Anklage oder Prozess in Haft. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt. Amnesty ReportMalaysia04.05.2012 Malaysia 2012 Die Behörden reagierten 2011 mit brutaler Unterdrückung auf Massenproteste, bei denen im Juli in der Hauptstadt Kuala Lumpur faire Wahlen gefordert wurden. Die Polizei schlug die friedliche Kundgebung gewaltsam nieder und nahm im Anschluss mehr als 1600 Personen fest. Im September kündigte die Regierung an, sie wolle das Gesetz zur Inneren Sicherheit durch neue Sicherheitsgesetze ersetzen. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina04.05.2012 Bosnien und Herzegowina 2012 Nationalistische Äußerungen nahmen zu, und es war vermehrt von Abspaltung die Rede. Erst 15 Monate nach den Parlamentswahlen konnte Ende Dezember 2011 eine Koalitionsregierung gebildet werden. Die staatlichen Institutionen, darunter auch das Justizwesen, waren das gesamte Jahr über geschwächt. Der Prozess gegen Ratko Mladic begann. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend, und die Straflosigkeit dauerte an. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina11.05.2011 Bosnien und Herzegowina 2011 Nationalistische Äußerungen waren weit verbreitet. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nach wie vor versperrt. Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportMalaysia27.05.2013 Malaysia 2013 Gesetze aus der Kolonialzeit, die willkürliche Inhaftierungen erlaubten und die Meinungsfreiheit einschränkten, wurden durch neue gesetzliche Regelungen ersetzt. Diese entsprachen allerdings nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt und Massenfestnahmen gegen friedliche Demonstrierende vor, die Wahlreformen forderten. Mindestens 14 Personen blieben auf der Grundlage des Gesetzes zur Inneren Sicherheit ohne Anklage oder Prozess in Haft.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt.
Amnesty ReportMalaysia04.05.2012 Malaysia 2012 Die Behörden reagierten 2011 mit brutaler Unterdrückung auf Massenproteste, bei denen im Juli in der Hauptstadt Kuala Lumpur faire Wahlen gefordert wurden. Die Polizei schlug die friedliche Kundgebung gewaltsam nieder und nahm im Anschluss mehr als 1600 Personen fest. Im September kündigte die Regierung an, sie wolle das Gesetz zur Inneren Sicherheit durch neue Sicherheitsgesetze ersetzen.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina04.05.2012 Bosnien und Herzegowina 2012 Nationalistische Äußerungen nahmen zu, und es war vermehrt von Abspaltung die Rede. Erst 15 Monate nach den Parlamentswahlen konnte Ende Dezember 2011 eine Koalitionsregierung gebildet werden. Die staatlichen Institutionen, darunter auch das Justizwesen, waren das gesamte Jahr über geschwächt. Der Prozess gegen Ratko Mladic begann. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend, und die Straflosigkeit dauerte an. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina11.05.2011 Bosnien und Herzegowina 2011 Nationalistische Äußerungen waren weit verbreitet. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nach wie vor versperrt.
Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.