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Amnesty ReportLaos23.05.2018 Laos 2017/18 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Die Regierung übte eine strikte Kontrolle über die Medien und die Zivilgesellschaft aus. Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportLaos28.03.2023 Laos 2022 Einige bekannte Menschenrechtsverteidiger*innen befanden sich trotz Forderungen nach ihrer Freilassung weiterhin in Haft.
Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2018 Turkmenistan 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt.
Amnesty ReportLaos23.05.2018 Laos 2017/18 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Die Regierung übte eine strikte Kontrolle über die Medien und die Zivilgesellschaft aus.
Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar.
Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft.
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben.