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Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Amnesty ReportEl Salvador22.05.2013 El Salvador 2013 Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts (1980-92) blieben weiterhin straffrei. Das Justizsystem geriet in eine Krise, da Parlamentsmitgliedern vorgeworfen wurde, sie hätten versucht, auf die Auswahl und Ernennung von Richtern Einfluss zu nehmen. Die Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. 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Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportEl Salvador22.05.2013 El Salvador 2013 Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts (1980-92) blieben weiterhin straffrei. Das Justizsystem geriet in eine Krise, da Parlamentsmitgliedern vorgeworfen wurde, sie hätten versucht, auf die Auswahl und Ernennung von Richtern Einfluss zu nehmen. Die Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.