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Amnesty ReportChile23.05.2018 Chile 2017/18 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei. Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden. Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportFinnland23.05.2018 Finnland 2017/18 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende nach wie vor negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, blieben unzureichend.
Amnesty ReportChile23.05.2018 Chile 2017/18 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten.
Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei.
Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden.
Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen.
Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote.
Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.