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Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei. Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien. Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalawi23.05.2018 Malawi 2017/18 Im Jahr 2017 kam es erneut zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen mit Albinismus wurden ermordet. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm zu.
Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Amnesty ReportMalawi19.05.2017 Malawi 2017 Sowohl die Angriffe auf Menschen mit Albinismus als auch deren gesellschaftliche Ausgrenzung hielten an. Mindestens sieben Menschen mit Albinismus wurden getötet und ihre Leichen verstümmelt. Die Polizei unterdrückte gewaltsam Proteste von Studierenden gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Oppositionspolitiker wurden festgenommen und wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei.
Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien.
Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren.