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Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig. Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.
Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.