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Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet. Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an. Amnesty ReportUngarn19.02.2017 Ungarn 2017 Nach einer 2016 verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Regierung befugt, nahezu ohne demokratische Kontrolle den Ausnahmezustand zu verhängen; die Bedingungen dafür sind weit gefasst und vage formuliert. Roma litten nach wie vor unter Diskriminierung und wurden Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten. Trotz zunehmender internationaler Kritik setzte Ungarn die systematische Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten fort. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering. Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet.
Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an.
Amnesty ReportUngarn19.02.2017 Ungarn 2017 Nach einer 2016 verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Regierung befugt, nahezu ohne demokratische Kontrolle den Ausnahmezustand zu verhängen; die Bedingungen dafür sind weit gefasst und vage formuliert. Roma litten nach wie vor unter Diskriminierung und wurden Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten. Trotz zunehmender internationaler Kritik setzte Ungarn die systematische Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten fort.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering.
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand.