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Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.