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Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportItalien16.05.2017 Italien 2017 2016 gelangten mehr als 181000 Flüchtlinge und Migranten auf dem Seeweg nach Italien. Mehr als 4500 Personen ertranken im Mittelmeer bzw. galten als auf See vermisst. Dies war die bislang höchste registrierte Zahl von Todesopfern. Bei der Umsetzung des "Hotspot-Konzepts" der EU, das vorsah, Flüchtlinge in Registrierzentren ("Hotspots") zu identifizieren und sie von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu unterscheiden, kam es zu exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Festnahmen und kollektiven Abschiebungen durch die italienischen Behörden. Roma wurden beim Zugang zu Wohnraum weiterhin diskriminiert. Tausende von ihnen mussten in speziellen Lagern leben, Hunderte wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einführte. Auch 2016 wurde Folter nicht als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet. Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen. Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportItalien16.05.2017 Italien 2017 2016 gelangten mehr als 181000 Flüchtlinge und Migranten auf dem Seeweg nach Italien. Mehr als 4500 Personen ertranken im Mittelmeer bzw. galten als auf See vermisst. Dies war die bislang höchste registrierte Zahl von Todesopfern. Bei der Umsetzung des "Hotspot-Konzepts" der EU, das vorsah, Flüchtlinge in Registrierzentren ("Hotspots") zu identifizieren und sie von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu unterscheiden, kam es zu exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Festnahmen und kollektiven Abschiebungen durch die italienischen Behörden. Roma wurden beim Zugang zu Wohnraum weiterhin diskriminiert. Tausende von ihnen mussten in speziellen Lagern leben, Hunderte wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einführte. Auch 2016 wurde Folter nicht als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet.
Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen.
Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten.