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Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten. Amnesty ReportEl Salvador22.05.2013 El Salvador 2013 Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts (1980-92) blieben weiterhin straffrei. Das Justizsystem geriet in eine Krise, da Parlamentsmitgliedern vorgeworfen wurde, sie hätten versucht, auf die Auswahl und Ernennung von Richtern Einfluss zu nehmen. Die Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen
Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten.
Amnesty ReportEl Salvador22.05.2013 El Salvador 2013 Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts (1980-92) blieben weiterhin straffrei. Das Justizsystem geriet in eine Krise, da Parlamentsmitgliedern vorgeworfen wurde, sie hätten versucht, auf die Auswahl und Ernennung von Richtern Einfluss zu nehmen. Die Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.