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Amnesty ReportBahrain29.03.2022 Bahrain 2021 Die Behörden begingen weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen, und unterdrückten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportBahrain07.04.2021 Bahrain 2020 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde im Jahr 2020 nach wie vor unterdrückt. Amnesty ReportBahrain16.04.2020 Bahrain 2019 Kritische Meinungen wurden noch schärfer unterdrückt, es kam zu unfairen Gerichtsverfahren und Entziehungen der Staatsangehörigkeit. Frauen waren weiterhin rechtlich benachteiligt. Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportBahrain01.05.2015 Bahrain 2015 Die Behörden unterdrückten und bestraften weiterhin jegliche Kritik an der Regierung und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein. Sicherheitskräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor und töteten mindestens zwei Personen. Nach wie vor gingen Berichte über Folterungen von Gefangenen ein, und es herrschte ein Klima der Straflosigkeit. Gerichte verurteilten fünf Menschen zum Tode, es gab jedoch keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportBahrain28.03.2023 Bahrain 2022 In den Gefängnissen wurden Menschen gefoltert und anderweitig misshandelt, u. a. indem sie nicht angemessen medizinisch behandelt wurden.
Amnesty ReportBahrain29.03.2022 Bahrain 2021 Die Behörden begingen weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen, und unterdrückten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportBahrain07.04.2021 Bahrain 2020 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde im Jahr 2020 nach wie vor unterdrückt.
Amnesty ReportBahrain16.04.2020 Bahrain 2019 Kritische Meinungen wurden noch schärfer unterdrückt, es kam zu unfairen Gerichtsverfahren und Entziehungen der Staatsangehörigkeit. Frauen waren weiterhin rechtlich benachteiligt.
Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportBahrain01.05.2015 Bahrain 2015 Die Behörden unterdrückten und bestraften weiterhin jegliche Kritik an der Regierung und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein. Sicherheitskräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor und töteten mindestens zwei Personen. Nach wie vor gingen Berichte über Folterungen von Gefangenen ein, und es herrschte ein Klima der Straflosigkeit. Gerichte verurteilten fünf Menschen zum Tode, es gab jedoch keine Hinrichtungen.