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Amnesty ReportBulgarien23.05.2018 Bulgarien 2017/18 Massenfestnahmen, pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze setzten sich fort. Migranten und Menschen auf der Flucht, darunter auch unbegleitete Kinder, erhielten nicht die nötigen staatlichen Leistungen. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportVietnam21.05.2017 Vietnam 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen unverändert drastischen Einschränkungen. Der Staat kontrollierte nach wie vor sowohl die Medien und die Justiz als auch politische und religiöse Institutionen. Gewaltlose politische Gefangene wurden gefoltert und anderweitig misshandelt und erhielten keine fairen Gerichtsverfahren. Es gab weiterhin tätliche Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, und bekannte Bürgerrechtler waren ständiger Überwachung und Schikanen ausgesetzt. Friedliche Dissidenten und Regierungskritiker wurden festgenommen und der Gefährdung der Staatssicherheit für schuldig befunden. Demonstrationen wurden unterdrückt und daran Teilnehmende sowie Organisatoren festgenommen und gefoltert. In Vietnam galt weiterhin die Todesstrafe. Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor. Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportVietnam23.05.2018 Vietnam 2017/18 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit unterlagen weiterhin willkürlichen Einschränkungen.
Amnesty ReportEswatini23.05.2018 Swasiland 2017/18 Nach wie vor wurden rechtswidrige Zwangsräumungen durchgeführt.
Amnesty ReportBulgarien23.05.2018 Bulgarien 2017/18 Massenfestnahmen, pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze setzten sich fort. Migranten und Menschen auf der Flucht, darunter auch unbegleitete Kinder, erhielten nicht die nötigen staatlichen Leistungen.
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportVietnam21.05.2017 Vietnam 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen unverändert drastischen Einschränkungen. Der Staat kontrollierte nach wie vor sowohl die Medien und die Justiz als auch politische und religiöse Institutionen. Gewaltlose politische Gefangene wurden gefoltert und anderweitig misshandelt und erhielten keine fairen Gerichtsverfahren. Es gab weiterhin tätliche Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, und bekannte Bürgerrechtler waren ständiger Überwachung und Schikanen ausgesetzt. Friedliche Dissidenten und Regierungskritiker wurden festgenommen und der Gefährdung der Staatssicherheit für schuldig befunden. Demonstrationen wurden unterdrückt und daran Teilnehmende sowie Organisatoren festgenommen und gefoltert. In Vietnam galt weiterhin die Todesstrafe.
Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.
Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.