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Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt. Amnesty ReportBangladesch31.05.2016 Bangladesch 2016 Zahlreiche Personen wurden bei Brandbombenanschlägen getötet, die im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Regierung auf Linienbusse und andere Fahrzeuge verübt wurden. Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. 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Amnesty ReportBangladesch14.05.2017 Bangladesch 2017 Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt.
Amnesty ReportBangladesch31.05.2016 Bangladesch 2016 Zahlreiche Personen wurden bei Brandbombenanschlägen getötet, die im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Regierung auf Linienbusse und andere Fahrzeuge verübt wurden. Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.