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Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt. Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt.
Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.