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Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportPhilippinen07.05.2012 Philippinen 2012 Für Benigno "Noynoy" Aquino III. begann im Juni 2011 das zweite Jahr als Präsident. Es gingen weiterhin Berichte über Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen ein. Hunderte von derartigen Fällen aus den vergangenen Jahren blieben unaufgeklärt. Im September wurde zum ersten Mal ein Strafverfahren wegen Folter eingeleitet. Das Recht von Frauen und Männern auf reproduktive Gesundheit unterlag weiterhin schwerwiegenden Einschränkungen, dies betraf auch den Zugang zu Empfängnisverhütung. Im August ratifizierten die Philippinen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler. Amnesty ReportPhilippinen10.05.2011 Philippinen 2011 Mehr als 200 Fälle des "Verschwindenlassens" von Personen sowie mindestens 305 Fälle außergerichticher Hinrichtungen (einige Schätzungen beziffern diese Hinrichtungen sogar auf 1200), die im letzten Jahrzehnt dokumentiert worden waren, blieben unaufgeklärt. Nur wenige der für diese Verbrechen verantwortlichen Personen wurden vor Gericht gestellt. Private bewaffnete Gruppen operierten weiterhin im ganzen Land, obwohl sich die Regierung dazu verpflichtet hatte, sie aufzulösen und zu entwaffnen. Der vorherigen Regierung gelang es trotz der bis 2010 gesetzten Frist nicht, die kommunistische Aufstandsbewegung zu "zerschlagen". So kündigte die neue Aquino-Regierung im August an, dass die Operationen zur Aufstandsbekämpfung ausgeweitet würden. Zwei Jahre nach Beendigung des internen bewaffneten Konflikts lebten Berichten zufolge in Mindanao noch Zehntausende außerhalb ihrer Heimatorte. Die tatsächliche Anzahl der noch nicht zurückgekehrten Binnenvertriebenen war allerdings nicht bekannt. Amnesty ReportKongo (Republik)10.05.2011 Kongo (Republik) 2011 Es gingen Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Militärgewahrsam gehalten. Amnesty ReportPhilippinen20.05.2010 Philippinen 2010 Die Regierung hatte sich selbst die Frist gesetzt, bis zum Jahr 2010 die kommunistische Aufstandsbewegung zu "zerschlagen". Da das Militär dabei keinen Unterschied zwischen den Kämpfern der Neuen Volksarmee (New People's Army - NPA) und politisch aktiven Zivilisten und Menschenrechtsverteidigern in den ländlichen Gebieten machte, kam es zu Vertreibungen und widerrechtlichen Tötungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportPhilippinen07.05.2012 Philippinen 2012 Für Benigno "Noynoy" Aquino III. begann im Juni 2011 das zweite Jahr als Präsident. Es gingen weiterhin Berichte über Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen ein. Hunderte von derartigen Fällen aus den vergangenen Jahren blieben unaufgeklärt. Im September wurde zum ersten Mal ein Strafverfahren wegen Folter eingeleitet. Das Recht von Frauen und Männern auf reproduktive Gesundheit unterlag weiterhin schwerwiegenden Einschränkungen, dies betraf auch den Zugang zu Empfängnisverhütung. Im August ratifizierten die Philippinen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler.
Amnesty ReportPhilippinen10.05.2011 Philippinen 2011 Mehr als 200 Fälle des "Verschwindenlassens" von Personen sowie mindestens 305 Fälle außergerichticher Hinrichtungen (einige Schätzungen beziffern diese Hinrichtungen sogar auf 1200), die im letzten Jahrzehnt dokumentiert worden waren, blieben unaufgeklärt. Nur wenige der für diese Verbrechen verantwortlichen Personen wurden vor Gericht gestellt. Private bewaffnete Gruppen operierten weiterhin im ganzen Land, obwohl sich die Regierung dazu verpflichtet hatte, sie aufzulösen und zu entwaffnen. Der vorherigen Regierung gelang es trotz der bis 2010 gesetzten Frist nicht, die kommunistische Aufstandsbewegung zu "zerschlagen". So kündigte die neue Aquino-Regierung im August an, dass die Operationen zur Aufstandsbekämpfung ausgeweitet würden. Zwei Jahre nach Beendigung des internen bewaffneten Konflikts lebten Berichten zufolge in Mindanao noch Zehntausende außerhalb ihrer Heimatorte. Die tatsächliche Anzahl der noch nicht zurückgekehrten Binnenvertriebenen war allerdings nicht bekannt.
Amnesty ReportKongo (Republik)10.05.2011 Kongo (Republik) 2011 Es gingen Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Militärgewahrsam gehalten.
Amnesty ReportPhilippinen20.05.2010 Philippinen 2010 Die Regierung hatte sich selbst die Frist gesetzt, bis zum Jahr 2010 die kommunistische Aufstandsbewegung zu "zerschlagen". Da das Militär dabei keinen Unterschied zwischen den Kämpfern der Neuen Volksarmee (New People's Army - NPA) und politisch aktiven Zivilisten und Menschenrechtsverteidigern in den ländlichen Gebieten machte, kam es zu Vertreibungen und widerrechtlichen Tötungen.