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Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu. Amnesty ReportDeutschland19.02.2015 Deutschland 2015 Die Regierung hat humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt. Bei den Untersuchungen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei waren keine Verbesserungen zu verzeichnen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Es wurden weiterhin diskriminierende Angriffe auf Asylsuchende und Minderheiten verübt, und die Untersuchung solcher Taten bzw. die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen war nach wie vor unzulänglich. Für den Waffenexport wurden menschenrechtliche Kriterien eingeführt. Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte. Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor. Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportAustralien22.05.2013 Australien 2013 Trotz der Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsausschusses, der alle dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe prüfen soll, wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte indigener Völker im Northern Territory einschränken. Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden. Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Amnesty ReportAustralien03.05.2012 Australien 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerung Australiens wurden weiterhin verletzt, da es in ihren Gemeinden an grundlegenden Versorgungsleistungen fehlte. Die Polizei reagierte auf Asylsuchende, die auf dem Seeweg eintrafen, vor allem mit Abschreckungsmaßnahmen. Sie wurden auf unbestimmte Zeit in entlegenen Internierungslagern untergebracht. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea.
Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu.
Amnesty ReportDeutschland19.02.2015 Deutschland 2015 Die Regierung hat humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt. Bei den Untersuchungen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei waren keine Verbesserungen zu verzeichnen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Es wurden weiterhin diskriminierende Angriffe auf Asylsuchende und Minderheiten verübt, und die Untersuchung solcher Taten bzw. die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen war nach wie vor unzulänglich. Für den Waffenexport wurden menschenrechtliche Kriterien eingeführt.
Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte.
Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor.
Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportAustralien22.05.2013 Australien 2013 Trotz der Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsausschusses, der alle dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe prüfen soll, wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte indigener Völker im Northern Territory einschränken. Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden.
Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
Amnesty ReportAustralien03.05.2012 Australien 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerung Australiens wurden weiterhin verletzt, da es in ihren Gemeinden an grundlegenden Versorgungsleistungen fehlte. Die Polizei reagierte auf Asylsuchende, die auf dem Seeweg eintrafen, vor allem mit Abschreckungsmaßnahmen. Sie wurden auf unbestimmte Zeit in entlegenen Internierungslagern untergebracht.