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Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden. Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden.
Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea.
Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.