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Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt. Amnesty ReportLitauen18.05.2017 Litauen 2017 Im Jahr 2016 fand die LGBTI-Veranstaltung Baltic Pride March for Equality in Vilnius ohne große Zwischenfälle statt. Einem saudi-arabischen Staatsangehörigen, der den Vorwurf erhoben hatte, gefoltert und in einer geheimen CIA-Hafteinrichtung in Litauen festgehalten worden zu sein, wurde der Opferstatus verweigert. Damit waren seine rechtlichen Möglichkeiten vor der litauischen Justiz ausgeschöpft. Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen. Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt. Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte. Amnesty ReportLitauen07.06.2016 Litauen 2016 Auf nationaler Ebene wurde die Untersuchung des Vorwurfs fortgeführt, Litauen habe auf seinem Hoheitsgebiet eine geheime Einrichtung des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA beherbergt, in der Gefangene gefoltert worden seien. Eine Entscheidung über einen damit zusammenhängenden Fall war vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Transgeschlechtlichen Personen blieb eine Änderung des amtlichen Geschlechts weiterhin verwehrt. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt.
Amnesty ReportLitauen18.05.2017 Litauen 2017 Im Jahr 2016 fand die LGBTI-Veranstaltung Baltic Pride March for Equality in Vilnius ohne große Zwischenfälle statt. Einem saudi-arabischen Staatsangehörigen, der den Vorwurf erhoben hatte, gefoltert und in einer geheimen CIA-Hafteinrichtung in Litauen festgehalten worden zu sein, wurde der Opferstatus verweigert. Damit waren seine rechtlichen Möglichkeiten vor der litauischen Justiz ausgeschöpft.
Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt.
Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte.
Amnesty ReportLitauen07.06.2016 Litauen 2016 Auf nationaler Ebene wurde die Untersuchung des Vorwurfs fortgeführt, Litauen habe auf seinem Hoheitsgebiet eine geheime Einrichtung des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA beherbergt, in der Gefangene gefoltert worden seien. Eine Entscheidung über einen damit zusammenhängenden Fall war vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Transgeschlechtlichen Personen blieb eine Änderung des amtlichen Geschlechts weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea.