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Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor. Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportAustralien22.05.2013 Australien 2013 Trotz der Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsausschusses, der alle dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe prüfen soll, wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte indigener Völker im Northern Territory einschränken. Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden. Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportAustralien22.05.2013 Australien 2013 Trotz der Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsausschusses, der alle dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe prüfen soll, wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte indigener Völker im Northern Territory einschränken. Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden.
Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.