Ergebnisse Filter ein-/ausblendenFilter ausblenden Bewaffnete Konflikte Bildung Diskriminierung Ethnische Minderheiten Flüchtlinge & Asyl Folter & Misshandlung Frauen Gesundheit Gewaltlose politische Gefangene Gewerkschaften Haftbedingungen Indigene Internationale Organisationen Journalist*innen Justiz Kinder & Jugendliche Klimakrise und Menschenrechte Kriegsdienstverweigerer Künstler*innen Massenüberwachung & Privatsphäre Medizinisches Personal Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Polizei und Menschenrechte Rassismus Religion Sexuelle & reproduktive Rechte Sport und Menschenrechte Staatlicher Mord Straflosigkeit Studierende & Schüler*innen Terrorismusbekämpfung Todesstrafe Unternehmensverantwortung Verschwindenlassen Waffen Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte Anwenden Afghanistan Afrika Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Aserbaidschan Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Barbados Belarus Belgien Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Britische Jungferninseln Brunei / Darussalam Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Côte d'Ivoire Dänemark Demokratische Republik Kongo Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Eritrea Estland Eswatini Europa und Zentralasien Fidschi Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Großbritannien und Nordirland Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl / Vatikan Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel und besetzte palästinensische Gebiete Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kaiman-Inseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Korea (Nord) Korea (Süd) Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Nord- und Südamerika Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich Pakistan Palästina Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Puerto Rico Ruanda Rumänien Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan Südsudan Suriname Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Timor-Leste Togo Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan Vanuatu Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Anwenden Aktuell Amnesty Journal Amnesty Report Artikel Artikel Bericht Blog Brief gegen das Vergessen Erfolg Kultur Material & Download Material & Download Petition Positionspapiere Pressemitteilung Pressetermine Schwerpunkte Termine Über Menschenrechte Urgent Action Anwenden ? Meine Filter: Asien und Pazifik x Bangladesch x Costa Rica x Naher Osten und Nordafrika x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 591 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type AktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportLibyen10.05.2011 Libyen 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2010 stark eingeschränkt. Die Behörden unterdrückten jegliche abweichende politische Meinung. Hunderte von Gefangenen waren aus Sicherheitsgründen weiterhin willkürlich inhaftiert. Dazu gehörten auch Personen, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Strafe bereits verbüßt hatten. Amnesty ReportLibanon10.05.2011 Libanon 2011 Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Mindestens 23 anerkannte irakische Flüchtlinge wurden Berichten zufolge ausgewiesen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende waren offenbar willkürlich inhaftiert. Mindestens 19 Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren der Kollaboration mit Israel oder der Spionage für das Land schuldig gesprochen, gegen zwölf von ihnen erging dem Vernehmen nach die Todesstrafe. Es trafen erneut Berichte über Folterungen von Häftlingen ein. Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss. Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt. Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportNordkorea10.05.2011 Korea (Nord) 2011 Menschenrechtsverletzungen waren 2010 nach wie vor weit verbreitet. Dazu zählten massive Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit sowie willkürliche Inhaftierungen, Folterungen und andere Misshandlungen, die zum Tod führten, sowie Hinrichtungen. Kritik in jeglicher Form wurde von den Behörden brutal unterdrückt, und die Medien unterlagen einer strengen Kontrolle. Häftlinge mussten Zwangsarbeit verrichten und waren miserablen Haftbedingungen ausgesetzt. Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 50 Page 51 Page 52 Page 53 Aktuelle Seite 54 Page 55 Page 56 Page 57 Page 58 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportLibyen10.05.2011 Libyen 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2010 stark eingeschränkt. Die Behörden unterdrückten jegliche abweichende politische Meinung. Hunderte von Gefangenen waren aus Sicherheitsgründen weiterhin willkürlich inhaftiert. Dazu gehörten auch Personen, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Strafe bereits verbüßt hatten.
Amnesty ReportLibanon10.05.2011 Libanon 2011 Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Mindestens 23 anerkannte irakische Flüchtlinge wurden Berichten zufolge ausgewiesen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende waren offenbar willkürlich inhaftiert. Mindestens 19 Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren der Kollaboration mit Israel oder der Spionage für das Land schuldig gesprochen, gegen zwölf von ihnen erging dem Vernehmen nach die Todesstrafe. Es trafen erneut Berichte über Folterungen von Häftlingen ein.
Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss.
Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportNordkorea10.05.2011 Korea (Nord) 2011 Menschenrechtsverletzungen waren 2010 nach wie vor weit verbreitet. Dazu zählten massive Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit sowie willkürliche Inhaftierungen, Folterungen und andere Misshandlungen, die zum Tod führten, sowie Hinrichtungen. Kritik in jeglicher Form wurde von den Behörden brutal unterdrückt, und die Medien unterlagen einer strengen Kontrolle. Häftlinge mussten Zwangsarbeit verrichten und waren miserablen Haftbedingungen ausgesetzt.
Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.