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Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran. Amnesty ReportNeuseeland10.05.2011 Neuseeland 2011 Die Eigentumsrechte der indigenen Völker wurden durch das Gesetz über Meeres- und Küstenregionen anerkannt. Die neuseeländische Menschenrechtskommission forderte eine Reform des Einwanderungsgesetzes, weil durch ein neues System zur Überprüfung von Reisenden Asylsuchenden die Gefahr droht, in ihren Herkunftsländern verfolgt zu werden. Amnesty ReportMalediven10.05.2011 Malediven 2011 Der politische Konflikt zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit wuchs sich im Juni 2010 zu einer Krise aus, und mindestens vier Parlamentsmitglieder wurden inhaftiert. Nach intensiven Verhandlungen genehmigte das Parlament im August die Einrichtung eines ständigen Obersten Gerichtshofs. Die Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists) besuchte die Malediven im September, um über die Reform des Justizsystems zu beraten. Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportLibyen10.05.2011 Libyen 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2010 stark eingeschränkt. Die Behörden unterdrückten jegliche abweichende politische Meinung. Hunderte von Gefangenen waren aus Sicherheitsgründen weiterhin willkürlich inhaftiert. Dazu gehörten auch Personen, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Strafe bereits verbüßt hatten. Amnesty ReportLibanon10.05.2011 Libanon 2011 Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Mindestens 23 anerkannte irakische Flüchtlinge wurden Berichten zufolge ausgewiesen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende waren offenbar willkürlich inhaftiert. Mindestens 19 Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren der Kollaboration mit Israel oder der Spionage für das Land schuldig gesprochen, gegen zwölf von ihnen erging dem Vernehmen nach die Todesstrafe. Es trafen erneut Berichte über Folterungen von Häftlingen ein. Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss. Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 51 Page 52 Page 53 Page 54 Aktuelle Seite 55 Page 56 Page 57 Page 58 Page 59 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran.
Amnesty ReportNeuseeland10.05.2011 Neuseeland 2011 Die Eigentumsrechte der indigenen Völker wurden durch das Gesetz über Meeres- und Küstenregionen anerkannt. Die neuseeländische Menschenrechtskommission forderte eine Reform des Einwanderungsgesetzes, weil durch ein neues System zur Überprüfung von Reisenden Asylsuchenden die Gefahr droht, in ihren Herkunftsländern verfolgt zu werden.
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Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportLibyen10.05.2011 Libyen 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2010 stark eingeschränkt. Die Behörden unterdrückten jegliche abweichende politische Meinung. Hunderte von Gefangenen waren aus Sicherheitsgründen weiterhin willkürlich inhaftiert. Dazu gehörten auch Personen, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Strafe bereits verbüßt hatten.
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Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss.
Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.