Drohende Abschiebung

Amnesty International befürchtet, dass Awad Aiman unmittelbar die Abschiebung durch die Behörden von Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina – BiH) nach Syrien droht. Dort läuft er Gefahr, Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt zu sein.

Appell an

SICHERHEITSMINISTER
Tarik Sadović
Trg BiH broj 1
71 000 Sarajevo,
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 387) 33 213 628

MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND FLÜCHTLINGE
Safet Halilović
Trg BiH 1
71 000 Sarajevo,
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 387) 33 206 140
E-Mail: kabmin@mhrr.gov.ba

HOHER REPRÄSENTANT UND EU-SONDERBEAUFTRAGTER IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Valentin Inzko
Emerika Bluma 1
71 000 Sarajevo
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
(korrekte Anrede: Dear High Representative)
Fax: (00 387) 33 283 501

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Herrn Amer Kapetanovic
Geschäftsträger a.i. (Gesandter-Botschaftsrat)
Ibsenstr. 14, 10439 Berlin
Fax: 030-8147 1211
E-Mail: amer.kapetanovic@botschaftbh.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bosnisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, BOSNIAN OR YOUR OWN LANGUAGE

  • urging the authorities not to deport Awad Aiman to Syria, as he would be at risk of torture and other ill-treatment;

  • reminding the authorities that an appeal on the decision to revoke his BiH citizenship is still pending before the State Court of BiH;

  • bring attention to the fact that the forcible return of Awad Aiman to Syria would be a breach of Bosnia and Herzegovina’s international obligations under the ICCPR, the CAT and the ECHR.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden auffordern, Awad Aiman nicht nach Syrien abzuschieben, wo er in Gefahr wäre, gefoltert oder misshandelt zu werden;

  • die Behörden daran erinnern, dass das Berufungsverfahren zur Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft immer noch bei den Gerichten des Landes anhängig ist;

  • darlegen, dass Bosnien und Herzegowina mit der Abschiebung von Awad Aiman gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des UN-Übereinkommens gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen würde.

Sachlage

Awad Aiman wurde von den Behörden von BiH am 4. Mai 2009 in Zenica im Nordwesten Bosniens festgenommen. Derzeit befindet er sich in der Hafteinrichtung der Einwanderungsbehörde in Lukavica, einem Stadtteil von Sarajevo. Das Sicherheitsministerium stufte ihn in einem Bescheid vom 4. Mai 2009 als eine Gefahr für die nationale Sicherheit ein.

Am 13. Juli 2007 erkannte ihm die staatliche Kommission zur Prüfung von Entscheidungen zur Einbürgerung ausländischer Staatsbürger die Staatsbürgerschaft mit der Begründung ab, sein Antrag auf Staatsbürgerschaft enthalte unwahre Angaben. Awad Aimans Anwalt legte vor dem zuständigen Gericht von BiH Rechtsmittel gegen die Entscheidung der staatlichen Kommission ein. Obwohl sein Verfahren bei den Justizbehörden noch anhängig ist, versuchen die Behörden von BiH, Awad Aiman nach Syrien abzuschieben, wo ihm Folter und andere Formen der Misshandlung drohen könnten.

Vor dem Krieg in Bosnien und Herzegowina von 1992 bis 1995 (Bosnienkrieg) lebte Awad Aiman in Rijeka (heute in Kroatien) und arbeitete dort als Assistent eines Imams. Bei Ausbruch des Krieges trat er der Einheit der "El-Mujahedin" der Armee von BiH bei und deshalb wurde ihm im Jahr 1995 die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zuerkannt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es ist wahrscheinlich, dass Awad Aiman bei seiner Rückkehr nach Syrien Verfolgung droht. Folter und andere Misshandlungen sind in syrischen Hafteinrichtungen und Untersuchungsgefängnissen weit verbreitet. Foltervorwürfe werden nur selten untersucht. Vermeintliche Anhänger islamistischer Vereinigungen leiden unverhältnismäßig häufig unter Folter und anderer Misshandlung.

Amnesty International hat sich bereits in mehreren Fällen für Personen eingesetzt, die in Syrien nach ihrer Rückführung aus europäischen Ländern gefoltert oder in anderer Weise misshandelt oder zum Tode verurteilt wurden, da man sie beschuldigte, Verbindungen zu islamistischen Vereinigungen zu unterhalten.

Im Jahr 2005 kam der UN-Menschenrechtsausschuss zu dem Schluss, dass Folter und andere Misshandlungen in Syrien in großem Maße angewendet werden. Der Ausschuss kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass Gefangene häufig über lange Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Die Verantwortlichen für Folter und andere Misshandlungen genießen weiterhin Straffreiheit. Im Jahr 2008 gab es sechs bestätigte Todesfälle infolge von Folter.

Bosnien und Herzegowina ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Europäischen Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese Menschenrechtsabkommen verbieten die Rückführung einer Person in ein Land, in dem sie Gefahr liefe, gefoltert zu werden.