Bevorstehende Zwangsräumung

Ein Mann in Sakko läuft die Straße einer informellen Siedlung entlang

Besuch des kenianischen Generalsekretärs von Amnesty Kenia Justus Nyang'aya und Salil Shetty in der Siedlung Deep Sea

Etwa 3.000 Bewohner_innen der informellen Siedlung Deep Sea in Nairobi sind unmittelbar von der rechtswidrigen Zwangsräumung bedroht. Grund dafür ist ein von der Europäischen Union finanziertes Straßenbauprojekt der kenianischen Straßenbaubehörde.

Appell an

H. E. James Wainaina Macharia

Ministry of Transport, Infrastructure,

Housing and Urban Development

P.O Box 52692-00200 Nairobi

KENIA

Sende eine Kopie an

Botschafter der EU-Vertretung in Kenia

Ambassador of the European Union Delegation to Kenya

H.E. Ambassador Stefano Dejak


Union House, Ragati Road

P O Box 45119 00100 Nairobi

KENIA


E-Mail: stefano.dejak@eeas.europa.eu

Botschaft der Republik Kenia

S. E. Herrn Joseph Kipng'etich Magutt

Markgrafenstraße 63

10969 Berlin

Fax: 030-25 92 66 50

E-Mail: office@kenyaembassyberlin.de

 

Amnesty fordert:

  • An den Kabinettssekretär für Transport und KURA:
    • Sichern Sie den Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea bitte öffentlich zu, dass ihnen keine rechtswidrige Zwangsräumung droht.
    • Setzen Sie bitte die Verhandlungen fort, um unter Respektierung der Menschenrechte angemessenen alternativen Wohnraum für alle Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea bereitzustellen, die nicht selbst Zugang zu einer alternativen Wohnmöglichkeit haben.
  • An die Europäische Union:
    • Sorgen Sie bitte dafür, dass das Projekt "Missing Link" nicht zu rechtswidrigen Zwangsräumungen führt.

Sachlage

Etwa 3.000 Bewohner_innen der informellen Siedlung Deep Sea in der kenianischen Hauptstadt Nairobi droht die Zwangsräumung. Grund dafür ist das von der Europäischen Union (EU) und der kenianischen Regierung finanzierte Straßenbauprojekt "Missing Link" der kenianischen Straßenbaubehörde (Kenya Urban Roads Authority - KURA). Am 20. Juni, während noch über Land und Entschädigungen verhandelt wurde, besuchte der leitende Kommunikationsbeauftragte von KURA die Siedlung Deep Sea und teilte den Bewohner_innen mit, dass KURA nicht weiter mit ihnen verhandeln werde. Der Beauftragte erklärte kürzlich öffentlich in einem Radiointerview, dass Zwangsräumungen von informellen Siedlungen wie Deep Sea und Kibera angesetzt worden seien. Die Zwangsräumungen in Kibera begannen am 23. Juli 2018 trotz der noch andauernden Verhandlungen über die Zahl der Betroffenen und Umsiedlungen — und schüren die Ängste der Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea.

Die EU als wichtigste Geldgeberin für dieses Straßenbauprojekt hat den Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea und Amnesty International zwar wiederholt versichert, dass ihr Projekt keine Zwangsräumungen zur Folge haben würde. Doch nach Aussagen der Gemeinde soll KURA angedeutet haben, dass Zwangsräumungen unmittelbar bevorstehen.

Die Bewohner_innen verhandeln seit 2015 über die Umsiedlungen mit KURA. Sie haben wiederholt bekräftigt, dass sie nicht gegen den Bau der Straße sind. Sie möchten aber, dass KURA ihr Recht auf angemessenen Wohnraum achtet und sicherstellt, dass der Räumungsprozess internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. KURA stimmte ursprünglich zu, Land für die Umsiedlungen zu erwerben und die Gemeinde fand neun verschiedene zur Verfügung stehende Grundstücke, doch nach Verzögerungen auf Seiten von KURA stand das Land nicht mehr zum Kauf zur Verfügung. Am 5. Juli 2018 erklärten Vertreter_innen von KURA den Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea, dass sie nicht, wie ursprünglich vereinbart, Land kaufen würden, sondern stattdessen einen unbestimmten Betrag als Entschädigung auf ein Bankkonto der Gemeinde einzahlen würden. Einigen der Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea wurde ein Betrag von 50 bis 150 US-Dollar pro Familie bereits ausgezahlt. Aber mindestens 647 Familien haben den Betrag abgelehnt, da er nicht ausreicht, um eine alternative Wohnmöglichkeit zu finden und da sie sich gerade in Verhandlungen über die Umsiedlungen mit KURA befanden, als KURA bekanntgab, dass sie nicht länger mit ihnen verhandeln würden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ohne die Bereitstellung einer angemessenen Entschädigung und adäquater Umsiedlungsmöglichkeiten fürchten die Bewohner_innen der Siedlung Deep Sea, dass sie obdachlos werden und dem Risiko weiterer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Deep Sea ist eine informelle Siedlung in der kenianischen Hauptstadt Nairobi, in der fast 12.000 Menschen leben. Seit 2009 ist diese Gemeinde von der Zwangsräumung bedroht.

Grund dafür ist das Straßenbauprojekt "Missing Link" der kenianischen Straßenbaubehörde KURA, das mit Mitteln der Europäischen Union und der kenianischen Regierung finanziert wird. Die Straße soll durch das Handelszentrum und die Hauptstraße der Siedlung Deep Sea führen und ein Viertel der dort lebenden Bevölkerung betreffen – etwa 3.000 Bewohner_innen. Die 1,6 km lange Straße wird gebaut, um die beiden Hauptstraßen Limuru Road und Thika Road zu verbinden.

Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist als ein einklagbares Recht in der kenianischen Verfassung verankert: Artikel 43(1)(b) der Verfassung schreibt vor, dass "jede Person das Recht auf zugänglichen und angemessenen Wohnraum und ausreichende Sanitäranlagen" hat. Kenia ist durch eine Reihe von Menschenrechtsverträgen, darunter der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, dazu verpflichtet, rechtswidrige Zwangsräumungen zu unterlassen und zu verhindern. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen betont, dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel durchgeführt werden dürfen, nachdem alle möglichen Alternativen geprüft wurden und nur wenn angemessene verfahrenstechnische und rechtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Zu den von den Vereinten Nationen vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die Bewohner_innen gehören neben der wirklichen Konsultation der Betroffenen, einer angemessenen Kündigungsfrist, der Bereitstellung einer  angemessenen alternativen Unterkunft und der Entschädigung aller Verluste auch Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Räumungen und der Zugang zu Rechtsmitteln und Gerichtsverfahren, einschließlich gegebenenfalls des Zugangs zu Prozesskostenhilfe. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass niemand infolge einer Zwangsräumung obdachlos wird oder dem Risiko weiterer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist.

Nach internationalem Recht muss die EU zudem sicherstellen, dass die von ihr finanzierten Projekte Menschenrechtsverletzungen, einschließlich rechtswidriger Zwangsräumungen, weder verursachen noch dazu beitragen. Nach dem EU-Vertrag soll die Europäische Kommission auf internationaler Ebene in ihrem Handeln auch das Völkerrecht und die Menschenrechte achten. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Vereinten Nationen und anderen zuständigen internationalen Organisationen anerkannt haben, einhalten müssen. Sie muss mit der kenianischen Regierung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Projekt keine Menschenrechtsverletzungen zur Folge hat.