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Amnesty ReportKroatien07.04.2021 Kroatien 2020 Asylsuchende erhielten keinen Zugang zu Asylverfahren. Personen, die ohne regulären Aufenthaltsstatus einreisen wollten, wurden von Polizeibeamt_innen misshandelt. PressemitteilungMalta07.09.2020 Menschenrechtswidrige Praktiken führen zu Tod und Leid von flüchtenden Menschen Maltesische Behörden setzen das Leben geflüchteter Menschen systematisch aufs Spiel und verletzen dabei geltendes Recht. ArtikelMyanmar10.12.2018 Flüchtlinge brauchen echte Perspektiven Der UN-Flüchtlingspakt bietet den 25 Millionen Flüchtlingen weltweit keine echte Perspektive, sondern spiegelt vielmehr die mangelnde Bereitschaft der Staaten wider, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda. Amnesty ReportNorwegen20.05.2017 Norwegen 2017 Veränderungen des Einwanderungsgesetzes führten zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu Asylverfahren. Ein neues Gesetz, das Transgeschlechtlichen das Recht auf Änderung des amtlichen Geschlechts zubilligt, wurde verabschiedet. Vergewaltigungen und andere Gewalttaten gegen Frauen gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportNorwegen08.06.2016 Norwegen 2016 Es wurde eine neue unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution gegründet. Das Gesundheitsministerium legte einen Gesetzentwurf vor, um den Zugang zur Änderung des amtlichen Geschlechts für Transgeschlechtliche zu verbessern. Vergewaltigungen und andere Gewalttaten gegen Frauen gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen. PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
AktuellErfolg15.07.2022 Unsere Erfolge im ersten Halbjahr 2022 Zu Unrecht Inhaftierte sind wieder in Freiheit und ungerechte Gesetze wurden geändert: Hier findest du eine Übersicht über unsere Erfolge der vergangenen Monate.
Amnesty ReportKroatien07.04.2021 Kroatien 2020 Asylsuchende erhielten keinen Zugang zu Asylverfahren. Personen, die ohne regulären Aufenthaltsstatus einreisen wollten, wurden von Polizeibeamt_innen misshandelt.
PressemitteilungMalta07.09.2020 Menschenrechtswidrige Praktiken führen zu Tod und Leid von flüchtenden Menschen Maltesische Behörden setzen das Leben geflüchteter Menschen systematisch aufs Spiel und verletzen dabei geltendes Recht.
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Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.
Amnesty ReportNorwegen20.05.2017 Norwegen 2017 Veränderungen des Einwanderungsgesetzes führten zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu Asylverfahren. Ein neues Gesetz, das Transgeschlechtlichen das Recht auf Änderung des amtlichen Geschlechts zubilligt, wurde verabschiedet. Vergewaltigungen und andere Gewalttaten gegen Frauen gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis.
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Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen.
PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.