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AktuellErfolg17.07.2023 Unser Erfolge im ersten Halbjahr 2023 Hier eine Übersicht über die Erfolge für die Menschenrechte, die es nach der ersten Jahreshälfte zu feiern gibt. AktuellErfolg15.07.2022 Unsere Erfolge im ersten Halbjahr 2022 Zu Unrecht Inhaftierte sind wieder in Freiheit und ungerechte Gesetze wurden geändert: Hier findest du eine Übersicht über unsere Erfolge der vergangenen Monate. Amnesty ReportAustralien29.03.2022 Australien 2021 Die Rechte von indigenen Bevölkerungsgruppen, Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden weiterhin verletzt. Ein neuer Gesetzentwurf drohte die Diskriminierung von LGBTI+ weiter zu verfestigen. Amnesty ReportLiberia23.05.2018 Liberia 2017/18 Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren nach wie vor weit verbreitet. Es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda. Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen. PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden. AktuellLiberia26.04.2012 Meilenstein: Urteil gegen Charles Taylor Der Schuldspruch gegen Charles Taylor, den ehemaligen Präsidenten Liberias, ist ein Meilenstein in der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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