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Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge. Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportÄthiopien01.05.2015 Äthiopien 2015 Die Meinungsfreiheit unterlag nach wie vor drastischen Beschränkungen. Die Regierung ging auch weiterhin gegen mutmaßlichen Dissens vor und nahm oft schon vorbeugend verdächtigte Personen fest, um zu verhindern, dass diese ihre abweichende Meinung öffentlich kundtaten. Unabhängige Medien wurden weiterhin angegriffen. Willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung und wurden häufig systematisch dazu eingesetzt, tatsächliche oder mutmaßliche Meinungsabweichungen zu unterdrücken. Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden. Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Amnesty ReportÄthiopien22.05.2013 Äthiopien 2013 Die Regierung unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung, indem sie die Aktivitäten von unabhängigen Medien, Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen stark einschränkte. Abweichende Meinungen wurden in keinem Bereich geduldet. Die Behörden inhaftierten tatsächliche und vermeintliche Gegner der Regierung. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen blieben an der Tagesordnung, und Folter und andere Misshandlungen waren in Hafteinrichtungen weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.
Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportÄthiopien01.05.2015 Äthiopien 2015 Die Meinungsfreiheit unterlag nach wie vor drastischen Beschränkungen. Die Regierung ging auch weiterhin gegen mutmaßlichen Dissens vor und nahm oft schon vorbeugend verdächtigte Personen fest, um zu verhindern, dass diese ihre abweichende Meinung öffentlich kundtaten. Unabhängige Medien wurden weiterhin angegriffen. Willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung und wurden häufig systematisch dazu eingesetzt, tatsächliche oder mutmaßliche Meinungsabweichungen zu unterdrücken.
Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Amnesty ReportÄthiopien22.05.2013 Äthiopien 2013 Die Regierung unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung, indem sie die Aktivitäten von unabhängigen Medien, Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen stark einschränkte. Abweichende Meinungen wurden in keinem Bereich geduldet. Die Behörden inhaftierten tatsächliche und vermeintliche Gegner der Regierung. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen blieben an der Tagesordnung, und Folter und andere Misshandlungen waren in Hafteinrichtungen weit verbreitet.