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Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt. Amnesty ReportSüdafrika27.05.2013 Südafrika 2013 Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Protestierende, mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen und Folter gaben Anlass zur Besorgnis. Die staatlichen Behörden ergriffen einige Schritte zur Rechenschaftslegung. Die Diskriminierung und gezielte Gewalt gegen Asylsuchende und Flüchtlinge und die Barrieren beim Zugang zum Asylverfahren nahmen zu. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportSüdafrika09.05.2012 Südafrika 2012 Für Menschen mit HIV/AIDS gab es deutliche Verbesserungen bezüglich ihres Zugangs zu Behandlung und Pflege. Aufgrund von Diskriminierung konnten jedoch weiterhin nicht alle Betroffenen die entsprechenden Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden diskriminiert und sahen sich gezielten Gewalttaten ausgesetzt. Darüber hinaus erschwerten Änderungen in der Asylpolitik ihren Zugang zu Asylverfahren. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Behörden leiteten erste Schritte ein, um die systematische, durch Hass motivierte Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu bekämpfen. Die Nationalversammlung verabschiedete das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill), das das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdete. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Amnesty ReportTadschikistan11.05.2011 Tadschikistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Tadschikistan **Staatsoberhaupt:** Emomalii Rachmon **Regierungschef:** Akil Akilow **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 7,1 Mio. **Lebenserwartung:** 67,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 83/74 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,7% Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen.
Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt.
Amnesty ReportSüdafrika27.05.2013 Südafrika 2013 Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Protestierende, mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen und Folter gaben Anlass zur Besorgnis. Die staatlichen Behörden ergriffen einige Schritte zur Rechenschaftslegung. Die Diskriminierung und gezielte Gewalt gegen Asylsuchende und Flüchtlinge und die Barrieren beim Zugang zum Asylverfahren nahmen zu.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportSüdafrika09.05.2012 Südafrika 2012 Für Menschen mit HIV/AIDS gab es deutliche Verbesserungen bezüglich ihres Zugangs zu Behandlung und Pflege. Aufgrund von Diskriminierung konnten jedoch weiterhin nicht alle Betroffenen die entsprechenden Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden diskriminiert und sahen sich gezielten Gewalttaten ausgesetzt. Darüber hinaus erschwerten Änderungen in der Asylpolitik ihren Zugang zu Asylverfahren. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Behörden leiteten erste Schritte ein, um die systematische, durch Hass motivierte Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu bekämpfen. Die Nationalversammlung verabschiedete das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill), das das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdete.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.
Amnesty ReportTadschikistan11.05.2011 Tadschikistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Tadschikistan **Staatsoberhaupt:** Emomalii Rachmon **Regierungschef:** Akil Akilow **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 7,1 Mio. **Lebenserwartung:** 67,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 83/74 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,7%