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Angesichts der immer größer werdenden Protestbewegung gingen die Behörden noch härter gegen Regierungskritiker vor. Sie verhängten allgemeine Demonstrationsverbote für das Zentrum der Hauptstadt Harare und nahmen Journalisten und Aktivisten fest, die in einigen Fällen auch gefoltert wurden. Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden. Amnesty ReportSimbabwe09.06.2016 Simbabwe 2016 Der Verbleib von Itai Dzamara, einem bekannten Aktivisten der Demokratiebewegung, der im März 2015 Opfer des Verschwindenlassens geworden war, blieb bis zum Jahresende ungeklärt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Ver-sammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt, und eine Reihe von Journalisten wurde festgenommen. Auch 2015 fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei. Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden. Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportSimbabwe08.05.2015 Simbabwe 2015 Die Exekutive wendete noch immer die alten, verfassungswidrigen Gesetze an, so dass u.a. die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt blieben. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden weiterhin verletzt, z.B. durch rechtswidrige Zwangsräumungen in ländlichen und städtischen Gebieten. Sowohl in der regierenden Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF) als auch innerhalb der größten Oppositionspartei gab es gewalttätige Auseinandersetzungen. Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSimbabwe20.05.2017 Simbabwe 2017 Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger mobilisierten sich, um die Regierung für die zunehmende Korruption, Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit zur Verantwortung zu ziehen. Angesichts der immer größer werdenden Protestbewegung gingen die Behörden noch härter gegen Regierungskritiker vor. Sie verhängten allgemeine Demonstrationsverbote für das Zentrum der Hauptstadt Harare und nahmen Journalisten und Aktivisten fest, die in einigen Fällen auch gefoltert wurden.
Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden.
Amnesty ReportSimbabwe09.06.2016 Simbabwe 2016 Der Verbleib von Itai Dzamara, einem bekannten Aktivisten der Demokratiebewegung, der im März 2015 Opfer des Verschwindenlassens geworden war, blieb bis zum Jahresende ungeklärt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Ver-sammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt, und eine Reihe von Journalisten wurde festgenommen. Auch 2015 fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt.
Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei.
Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden.
Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportSimbabwe08.05.2015 Simbabwe 2015 Die Exekutive wendete noch immer die alten, verfassungswidrigen Gesetze an, so dass u.a. die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt blieben. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden weiterhin verletzt, z.B. durch rechtswidrige Zwangsräumungen in ländlichen und städtischen Gebieten. Sowohl in der regierenden Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF) als auch innerhalb der größten Oppositionspartei gab es gewalttätige Auseinandersetzungen.
Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt.