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Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportGeorgien01.06.2016 Georgien 2016 Ein Rechtsstreit um den der Opposition nahestehenden Fernsehsender _Rustavi 2_ löste Besorgnis hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus. Vorwürfe, wonach die Justiz unter politischem Druck stehe und das Recht nur selektiv anwende, bestanden fort. Sie wurden insbesondere laut, nachdem ein ehemaliger Politiker, der auf Anordnung des Verfassungsgerichts freigelassen worden war, einen Tag später erneut inhaftiert und verurteilt wurde. Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord. Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich. Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch. Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet. Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos. Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportGeorgien01.06.2016 Georgien 2016 Ein Rechtsstreit um den der Opposition nahestehenden Fernsehsender _Rustavi 2_ löste Besorgnis hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus. Vorwürfe, wonach die Justiz unter politischem Druck stehe und das Recht nur selektiv anwende, bestanden fort. Sie wurden insbesondere laut, nachdem ein ehemaliger Politiker, der auf Anordnung des Verfassungsgerichts freigelassen worden war, einen Tag später erneut inhaftiert und verurteilt wurde.
Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord.
Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich.
Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch.
Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet.
Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos.
Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.