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Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten. Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren. Amnesty ReportTürkei23.05.2013 Türkei 2013 Trotz einiger zögerlicher Reformen blieb die Meinungsfreiheit weiterhin eingeschränkt. Die Polizei ging bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung vor. Die Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete waren mit Mängeln behaftet. Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt. Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren. Amnesty ReportMauretanien04.05.2012 Mauretanien 2012 Die Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver und tödlicher Gewalt u.a. gegen Protestierende vor; ein Jugendlicher wurde erschossen. Teilnehmer an Protestmärschen gegen die Volkszählung wurden festgenommen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Regierung griff bei mutmaßlichen Terrorakten rigoros durch. Der Verbleib von 14 Häftlingen, die aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Nouakchott "verschwunden" waren, blieb ungeklärt. Acht Personen wurden zum Tode verurteilt, darunter drei Minderjährige. Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportTürkei10.05.2011 Türkei 2011 Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMauretanien27.05.2013 Mauretanien 2013 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung: ** Islamische Republik Mauretanien **Staatsoberhaupt: ** General Mohamed Ould Abdel Aziz **Regierungschef:** Moulaye Ould Mohamed Laghdaf
Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten.
Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren.
Amnesty ReportTürkei23.05.2013 Türkei 2013 Trotz einiger zögerlicher Reformen blieb die Meinungsfreiheit weiterhin eingeschränkt. Die Polizei ging bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung vor. Die Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete waren mit Mängeln behaftet. Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt.
Amnesty ReportTürkei08.05.2012 Türkei 2012 Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren.
Amnesty ReportMauretanien04.05.2012 Mauretanien 2012 Die Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver und tödlicher Gewalt u.a. gegen Protestierende vor; ein Jugendlicher wurde erschossen. Teilnehmer an Protestmärschen gegen die Volkszählung wurden festgenommen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Regierung griff bei mutmaßlichen Terrorakten rigoros durch. Der Verbleib von 14 Häftlingen, die aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Nouakchott "verschwunden" waren, blieb ungeklärt. Acht Personen wurden zum Tode verurteilt, darunter drei Minderjährige.
Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportTürkei10.05.2011 Türkei 2011 Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt.