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Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. Amnesty ReportUruguay23.05.2018 Uruguay 2017/18 Es wurde weiterhin sehr häufig Untersuchungshaft verhängt. Amnesty ReportUruguay21.05.2017 Uruguay 2017 Trotz Bemühungen der Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit gab es 2016 keine nennenswerten Fortschritte bei der juristischen Aufarbeitung der völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85). Menschen mit Behinderungen wurden weiterhin diskriminiert. Auch die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter gab Anlass zur Besorgnis. Uruguay richtete 2016 die globale Konferenz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen aus. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen, weil Ärzte von ihrem Recht Gebrauch machten, die Eingriffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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Amnesty ReportKasachstan23.05.2018 Kasachstan 2017/18 Die Leitung bzw. Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.
Amnesty ReportUruguay23.05.2018 Uruguay 2017/18 Es wurde weiterhin sehr häufig Untersuchungshaft verhängt.
Amnesty ReportUruguay21.05.2017 Uruguay 2017 Trotz Bemühungen der Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit gab es 2016 keine nennenswerten Fortschritte bei der juristischen Aufarbeitung der völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85). Menschen mit Behinderungen wurden weiterhin diskriminiert. Auch die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter gab Anlass zur Besorgnis. Uruguay richtete 2016 die globale Konferenz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen aus. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen, weil Ärzte von ihrem Recht Gebrauch machten, die Eingriffe aus Gewissensgründen abzulehnen.
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.
Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.