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Außerdem gab es rechtswidrige Tötungen und ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens. Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen. Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt. Amnesty ReportMalta19.05.2017 Malta 2017 Malta begann mit der Umsetzung eines neuen Aufnahmeverfahrens für Asylsuchende und Migranten, das von der automatischen und obligatorischen Inhaftierung von Personen, die ohne offizielle Erlaubnis eingereist waren, abrückte. Dennoch herrschte weiter Besorgnis darüber, dass die Schutzmaßnahmen gegenüber willkürlichen und rechtswidrigen Inhaftierungen nach wie vor unzureichend waren. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten. Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda. Amnesty ReportMalta07.06.2016 Malta 2016 Die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis auf dem Seeweg nach Malta gelangten oder nach Such- und Rettungseinsätzen dorthin gebracht wurden, ging weiter zurück. Sie wurden nach ihrer Ankunft weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen, jedoch führten die Behörden ein Verfahren zur Überprüfung der Haftgründe für jeden Einzelfall ein, was eine Verkürzung der Haftzeiten zur Folge hatte. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportRuanda23.05.2018 Ruanda 2017/18 Vor und nach der Präsidentschaftswahl 2017 gingen die Behörden mit großer Härte gegen Oppositionspolitiker vor. In einigen Fällen wurden die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit stark eingeschränkt. Außerdem gab es rechtswidrige Tötungen und ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen.
Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt.
Amnesty ReportMalta19.05.2017 Malta 2017 Malta begann mit der Umsetzung eines neuen Aufnahmeverfahrens für Asylsuchende und Migranten, das von der automatischen und obligatorischen Inhaftierung von Personen, die ohne offizielle Erlaubnis eingereist waren, abrückte. Dennoch herrschte weiter Besorgnis darüber, dass die Schutzmaßnahmen gegenüber willkürlichen und rechtswidrigen Inhaftierungen nach wie vor unzureichend waren. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten.
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.
Amnesty ReportMalta07.06.2016 Malta 2016 Die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis auf dem Seeweg nach Malta gelangten oder nach Such- und Rettungseinsätzen dorthin gebracht wurden, ging weiter zurück. Sie wurden nach ihrer Ankunft weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen, jedoch führten die Behörden ein Verfahren zur Überprüfung der Haftgründe für jeden Einzelfall ein, was eine Verkürzung der Haftzeiten zur Folge hatte.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.