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Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr. Amnesty ReportDänemark22.05.2013 Dänemark 2013 In einem Bericht des Europäischen Parlaments wurde Dänemark nahegelegt, die Beteiligung des Landes an von den USA durchgeführten außerordentlichen Überstellungen unabhängig untersuchen zu lassen. Die Aussetzung der Überstellung von Häftlingen an den afghanischen Geheimdienst durch das dänische Militär wurde aufgehoben, obwohl den Betroffenen Folter und andere Misshandlungen drohten. Die Inhaftierungspraxis der Einwanderungsbehörden gab weiterhin Anlass zu Sorge, insbesondere was den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen betraf. Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten. Amnesty ReportDänemark04.05.2012 Dänemark 2012 Eine neue Untersuchung der Nutzung des dänischen Staatsgebiets für Überstellungsflüge der CIA wurde angekündigt. Das damit beauftragte Institut verfügte jedoch über zu wenige Befugnisse, und die Maßnahme hatte einen viel zu geringen Umfang. Die Praxis des Zuwanderungsgewahrsams erregte Besorgnis, da nach wie vor Personen aus besonders schutzbedürftigen Gruppen inhaftiert wurden. Frauen erhielten durch die Gesetzgebung nicht den gleichen effektiven Schutz vor Gewalt wie Männer. Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Amnesty ReportDänemark11.05.2011 Dänemark 2011 Die Antiterrorgesetzgebung gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Entgegen internationalen Richtlinien schoben die dänischen Behörden auch 2010 Menschen ab, u.a. in den Irak. Frauen wurden in Gesetzgebung und Praxis nicht in ausreichendem Maße vor Gewalt geschützt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.
Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr.
Amnesty ReportDänemark22.05.2013 Dänemark 2013 In einem Bericht des Europäischen Parlaments wurde Dänemark nahegelegt, die Beteiligung des Landes an von den USA durchgeführten außerordentlichen Überstellungen unabhängig untersuchen zu lassen. Die Aussetzung der Überstellung von Häftlingen an den afghanischen Geheimdienst durch das dänische Militär wurde aufgehoben, obwohl den Betroffenen Folter und andere Misshandlungen drohten. Die Inhaftierungspraxis der Einwanderungsbehörden gab weiterhin Anlass zu Sorge, insbesondere was den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen betraf.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten.
Amnesty ReportDänemark04.05.2012 Dänemark 2012 Eine neue Untersuchung der Nutzung des dänischen Staatsgebiets für Überstellungsflüge der CIA wurde angekündigt. Das damit beauftragte Institut verfügte jedoch über zu wenige Befugnisse, und die Maßnahme hatte einen viel zu geringen Umfang. Die Praxis des Zuwanderungsgewahrsams erregte Besorgnis, da nach wie vor Personen aus besonders schutzbedürftigen Gruppen inhaftiert wurden. Frauen erhielten durch die Gesetzgebung nicht den gleichen effektiven Schutz vor Gewalt wie Männer.
Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Amnesty ReportDänemark11.05.2011 Dänemark 2011 Die Antiterrorgesetzgebung gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Entgegen internationalen Richtlinien schoben die dänischen Behörden auch 2010 Menschen ab, u.a. in den Irak. Frauen wurden in Gesetzgebung und Praxis nicht in ausreichendem Maße vor Gewalt geschützt.