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Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportHaiti04.05.2015 Haiti 2015 Mehr als 80000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Die Behörden leiteten keine Maßnahmen zur Verhinderung rechtswidriger Zwangsräumungen ein. Die grundsätzlich fehlende Unabhängigkeit des Justizwesens gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und angegriffen. Amnesty ReportGambia04.05.2015 Gambia 2015 2014 war Staatspräsident Yahya Jammeh seit 20 Jahren im Amt. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung arbeitete auch weiterhin nicht mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammen. Die Arbeit von Journalisten wurde durch mehrere neue Gesetze eingeschränkt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker beschnitten und Strafmaßnahmen gegen Journalisten verschärften. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportGambia22.05.2013 Gambia 2013 Zum ersten Mal seit fast 30 Jahren wurden 2012 in Gambia wieder Todesurteile vollstreckt. Acht Männer und eine Frau, die sich im Todestrakt befanden, wurden ohne vorherige Ankündigung hingerichtet. Die Hingerichteten hatten noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Während des Berichtsjahrs wurden abweichende Meinungen von den Behörden durch Schikanen und Einschüchterungen unterdrückt. Die Sicherheitskräfte nahmen routinemäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportHaiti04.05.2015 Haiti 2015 Mehr als 80000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Die Behörden leiteten keine Maßnahmen zur Verhinderung rechtswidriger Zwangsräumungen ein. Die grundsätzlich fehlende Unabhängigkeit des Justizwesens gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und angegriffen.
Amnesty ReportGambia04.05.2015 Gambia 2015 2014 war Staatspräsident Yahya Jammeh seit 20 Jahren im Amt. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung arbeitete auch weiterhin nicht mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammen. Die Arbeit von Journalisten wurde durch mehrere neue Gesetze eingeschränkt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker beschnitten und Strafmaßnahmen gegen Journalisten verschärften.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.
Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportGambia22.05.2013 Gambia 2013 Zum ersten Mal seit fast 30 Jahren wurden 2012 in Gambia wieder Todesurteile vollstreckt. Acht Männer und eine Frau, die sich im Todestrakt befanden, wurden ohne vorherige Ankündigung hingerichtet. Die Hingerichteten hatten noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Während des Berichtsjahrs wurden abweichende Meinungen von den Behörden durch Schikanen und Einschüchterungen unterdrückt. Die Sicherheitskräfte nahmen routinemäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.