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Amnesty Report29.03.2023 Vorwort zum Amnesty International Report 2022/23 Seit Jahren warnen Menschenrechtsorganisationen vor einer kontinuierlichen Aushöhlung der Menschenrechte. Wie reiht sich das Jahr 2022 in diesen Abwärtstrend ein? Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2022 Im Nahen Osten und in Nordafrika gingen die Sicherheitskräfte mit rechtswidriger, manchmal tödlicher Gewalt und massenhaften Festnahmen gegen Proteste vor. Amnesty ReportSyrien29.03.2022 Syrien 2021 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2021 weiterhin schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportSyrien07.04.2021 Syrien 2020 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2020 weiterhin Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty Report24.04.2024 Die Welt im Blick: Menschenrechte im Jahr 2023 Auch im Jahr 2023 waren Menschenrechtsverstöße an der Tagesordnung. Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg.
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Amnesty ReportSyrien07.04.2021 Syrien 2020 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2020 weiterhin Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
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Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.