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Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportMontenegro20.05.2017 Montenegro 2017 Aus den Parlamentswahlen im Oktober 2016 ging die von Milo Djukanović geführte Regierungskoalition als Sieger hervor. Unabhängige Wahlbeobachter berichteten von Unregelmäßigkeiten in Dutzenden Wahllokalen. Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSlowenien08.05.2015 Slowenien 2015 Die Behörden versäumten es, den Status der Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war, und ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Damit wurden diese Personen weiterhin in ihren Rechten verletzt. Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportMontenegro07.05.2015 Montenegro 2015 In Verfahren wegen Kriegsverbrechen wurden weiterhin Urteile gesprochen, die nicht mit dem Völkerrecht in Einklang standen. Unabhängige Journalisten wurden Opfer von Drohungen und Übergriffen. Polizeibeamte, die im Verdacht standen, Folter und andere Misshandlungen verübt zu haben, blieben weiter straflos. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportMontenegro20.05.2017 Montenegro 2017 Aus den Parlamentswahlen im Oktober 2016 ging die von Milo Djukanović geführte Regierungskoalition als Sieger hervor. Unabhängige Wahlbeobachter berichteten von Unregelmäßigkeiten in Dutzenden Wahllokalen.
Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSlowenien08.05.2015 Slowenien 2015 Die Behörden versäumten es, den Status der Personen wiederherzustellen, denen 1992 rechtswidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war, und ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Damit wurden diese Personen weiterhin in ihren Rechten verletzt. Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportMontenegro07.05.2015 Montenegro 2015 In Verfahren wegen Kriegsverbrechen wurden weiterhin Urteile gesprochen, die nicht mit dem Völkerrecht in Einklang standen. Unabhängige Journalisten wurden Opfer von Drohungen und Übergriffen. Polizeibeamte, die im Verdacht standen, Folter und andere Misshandlungen verübt zu haben, blieben weiter straflos.