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Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen. Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. 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Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen.
Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.