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Der Schutz und die Gewährung sexueller und reproduktiver Rechte ließen weiterhin zu wünschen übrig. Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest. Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Amnesty ReportPolen27.05.2013 Polen 2013 Die Untersuchung der Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse kam nur schleppend voran. Der Öffentlichkeit wurden nach wie vor Informationen zum Fall von Abd al-Rahim al-Nashiri vorenthalten, mit dem sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste. Es gab weiterhin Diskussionen über Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch. Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet. Amnesty ReportPolen07.05.2012 Polen 2012 Die Ombudsperson zeigte sich besorgt über die Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Angriffe. Das Parlament lehnte einen Gesetzentwurf ab, der ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ohne jede Ausnahme vorsah. NGOs kritisierten, dass Asyl suchende Kinder inhaftiert wurden. Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen. Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPolen08.05.2015 Polen 2015 Der ehemalige polnische Präsident Aleksander Kwaśniewski räumte 2014 ein, dass es in Polen ein CIA-Geheimgefängnis gegeben habe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Polen wegen Beteiligung am CIA-Programm für Geheimgefängnisse und Folter. Der Schutz und die Gewährung sexueller und reproduktiver Rechte ließen weiterhin zu wünschen übrig.
Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.
Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt.
Amnesty ReportPolen27.05.2013 Polen 2013 Die Untersuchung der Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse kam nur schleppend voran. Der Öffentlichkeit wurden nach wie vor Informationen zum Fall von Abd al-Rahim al-Nashiri vorenthalten, mit dem sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste. Es gab weiterhin Diskussionen über Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.
Amnesty ReportPolen07.05.2012 Polen 2012 Die Ombudsperson zeigte sich besorgt über die Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Angriffe. Das Parlament lehnte einen Gesetzentwurf ab, der ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ohne jede Ausnahme vorsah. NGOs kritisierten, dass Asyl suchende Kinder inhaftiert wurden.
Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen.