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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportNiederlande27.05.2013 Niederlande 2013 Die im September 2012 neu gewählte Koalitionsregierung schlug vor, den rechtswidrigen Aufenthalt in den Niederlanden unter Strafe zu stellen und ein Teilverbot für das Tragen von gesichtsverhüllender Kleidung zu verhängen. Es kam weiterhin zu unverhältnismäßig vielen Inhaftierungen von Migranten. Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet. Amnesty ReportSurinam27.05.2013 Suriname 2013 Eine Änderung des Amnestiegesetzes verhinderte den Gerichtsprozess gegen Präsident Desiré Delano "Dési" Bouterse und 24 weitere Personen. Sie wurden beschuldigt, die Verantwortung für die außergerichtlichen Hinrichtungen von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 zu tragen. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportNiederlande07.05.2012 Niederlande 2012 Ein historisches Gerichtsurteil machte die Regierung für das Verhalten ihrer Truppen während deren Einsatzes im Rahmen einer UN-Friedensmission in Srebrenica verantwortlich. Die Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt.
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportNiederlande27.05.2013 Niederlande 2013 Die im September 2012 neu gewählte Koalitionsregierung schlug vor, den rechtswidrigen Aufenthalt in den Niederlanden unter Strafe zu stellen und ein Teilverbot für das Tragen von gesichtsverhüllender Kleidung zu verhängen. Es kam weiterhin zu unverhältnismäßig vielen Inhaftierungen von Migranten.
Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.
Amnesty ReportSurinam27.05.2013 Suriname 2013 Eine Änderung des Amnestiegesetzes verhinderte den Gerichtsprozess gegen Präsident Desiré Delano "Dési" Bouterse und 24 weitere Personen. Sie wurden beschuldigt, die Verantwortung für die außergerichtlichen Hinrichtungen von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 zu tragen.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportNiederlande07.05.2012 Niederlande 2012 Ein historisches Gerichtsurteil machte die Regierung für das Verhalten ihrer Truppen während deren Einsatzes im Rahmen einer UN-Friedensmission in Srebrenica verantwortlich. Die Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.