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Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportKanada24.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKanada23.05.2013 Kanada 2013 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Reformen der Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetze verstießen gegen internationale Menschenrechtstandards. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik22.05.2013 Zentralafrikanische Republik 2013 Die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) blieb 2012 massiv von Übergriffen und Gewalt bedroht, da nach wie vor zahlreiche bewaffnete Gruppierungen aktiv waren, obwohl einige die Einstellung des bewaffneten Kampfs erklärt hatten. Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt. Amnesty ReportKanada08.05.2012 Kanada 2012 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Auch konnten die Bedenken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Antiterrormaßnahmen und Polizeioperationen nur zum Teil ausgeräumt werden. Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportKanada24.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKanada23.05.2013 Kanada 2013 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Reformen der Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetze verstießen gegen internationale Menschenrechtstandards.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik22.05.2013 Zentralafrikanische Republik 2013 Die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) blieb 2012 massiv von Übergriffen und Gewalt bedroht, da nach wie vor zahlreiche bewaffnete Gruppierungen aktiv waren, obwohl einige die Einstellung des bewaffneten Kampfs erklärt hatten. Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt.
Amnesty ReportKanada08.05.2012 Kanada 2012 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Auch konnten die Bedenken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Antiterrormaßnahmen und Polizeioperationen nur zum Teil ausgeräumt werden.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.