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Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann. Amnesty ReportAserbaidschan07.04.2021 Aserbaidschan 2020 Der Ausbruch heftiger Kämpfe zwischen aserbaidschanischen und armenischen Kräften in Bergkarabach im September 2020 hatte zur Folge, dass die Zivilbevölkerung zahlreiche Menschenrechtsverstöße erlitt. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik30.05.2016 Zentralafrikanische Republik 2016 Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Afrika 2022 Auf dem gesamten Kontinent griffen Regierungen auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, um friedlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.
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Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
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Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.